F & Q

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Welche Kosten kommen noch auf mich zu, wenn ich einen Minijobber einstelle?

Auch der Minijobber muss bei der (gesetzliche betriebliche Unfallversicherung), Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Der Arbeitgeber zahlt allein den Beitrag. Der Arbeitnehmer wird nicht beteiligt.

Vielen Dank, super leicht erklärt!

F: Weißt du zufällig ob ich die ~600€ für den

Minijobber steuerlich komplett absetzen kann? Und kommen da noch an einer anderen Stelle kosten hinzu?

Danke!

A: Du Kannst die Kosten absetzen. Es ist doch in Wirklichkeit so, daß die Nebenkosten, die du bezahlen musst, der Minijobber natürlich miterarbeiten muss. Aus deinem Gewinn bezahlst du die Zuschläge zur Rente oder KV oder Berufsgenossenschaft. Das macht doch ein Unternehmer nicht aus seiner Börse. Das muss der Angestellte natürlich miterarbeiten. Jegliche Kosten, die im Rahmen des Unternehmens entstehen können abgesetzt, also von den Einnahmen abgezogen werden.

F: Hallo, wie sieht das denn aus wenn man ALG1 bezieht und somit auch die Krankenkassenbeiträge übernommen werden? Spielt dann das Einkommen eine Rolle für den Krankenkassenbeitrag, dass ich diesen nachzahlen muss, oder ist das erst relevant wenn man über 15h pro Woche Arbeitszeit kommt?

A: Es kommt bei der KK nicht auf die Arbeitsstunden an. Du machst beim FA eine Einkommenssteuererklärung. Gibst also an, grob gesagt, ob du Gewinn gemacht hast. Dann erhältst du einen Einkommenssteuerbescheid. Die Kopie sendest du an die Krankenkasse. Daraus wird dein zusätzlicher KK- Beitrag errechnet. Also vom Selbstständigen- Einkommen 15,04%. Wenn du im ersten Jahr keinen Gewinn machst, wegen Investitionen bzw. Aufbau, keine Beiträge, wenn du merkst du machst viel Gewinn, schon vorher bei der KK melden und mit ihnen einen Beitrag aushandeln, nach prognostiziertem Gewinn, damit die Nachzahlung nicht zu hoch wird. Richtig gut wäre, wenn du einen Liquiditäs- Ist für dein Unternehmen führst, um die Kosten und Einnahmen und das Ergebnis im Überblick zu haben.

F: Hallo, cooles und hilfreiches Video. Ich stecke gerade in der Erstellung meines Businessplanes und könnte zu dem von dir vorgestellten Thema gerne Hilfe gebrauchen.

A: Lieber Brian, es gibt zwei Arten mich zu bezahlen. Entweder du bist ALG1/2 Empfänger, dann kannst du von deinem ,,Betreuer" einen AVGS (Vermittlungsschein bis 40 Stunden) bekommen. Durch diesen Schein wird dein Unternehmensberater bezahlt (Ich). Ich arbeite mit der TÜV Akademie GmbH zusammen, diese macht für mich die Abrechnung. Schreibe mir an: dozentin@ffv-preussen.de, wenn es so ist. Oder du buchst bei mir 15 Stunden und bezahlst diese selbst (kannst du als Gründungskosten in der Steuerabrechnung als Ausgabe verbuchen.) Hier der Link zur Buchung der 15 Stunden, das reicht erfahrungsgemäß, wenn du schon gut voran gekommen bist: https://unternehmercoach.ffv-preussen.de/online-schulungen/hilfe-beim-erstellen-eines-businessplans-buchen. Wir machen Alles per Chat. Ich habe 80 Gründern in die Selbständigkeit geholfen und viele danach betreut. Über einen Anruf freue ich mich auch (siehe Internetseite) In dieser Woche, bitte gegen 17 Uhr, da ich gerade einen Existenzgründerkurs gebe. Ich freue mich, bis bald..



ALG 1 und nebenberuflich gründen: was muss ich bei der Krankenkasse beachten, da ja im Moment meine Krankenkassenbeiträge vom Arbeitsamt bezahlt werden und wenn ich weniger als 15 Stunden arbeite?


Es kommt bei der KK nicht auf die Arbeitsstunden an. Du machst beim FA eine Einkommenssteuererklärung. Gibst also an, grob gesagt, ob du Gewinn gemacht hast. Dann erhältst du einen Einkommenssteuerbescheid. Die Kopie sendest du an die Krankenkasse. Daraus wird dein zusätzlicher KK- Beitrag errechnet. Also vom Selbstständigen- Einkommen 15,04%. Wenn du im ersten Jahr keinen Gewinn machst, wegen Investitionen bzw. Aufbau, keine Beiträge, wenn du merkst du machst viel Gewinn, schon vorher bei der KK melden und mit ihnen einen Beitrag aushandeln, nach prognostiziertem Gewinn, damit die Nachzahlung nicht zu hoch wird. Richtig gut wäre, wenn du einen Liquiditäs- Ist für dein Unternehmen führst, um die Kosten und Einnahmen und das Ergebnis im Überblick zu haben.



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