Firma gründen Freiberufler und Gewerbetreibende
Firma gründen, wie?

Firma gründen, wie?

1. Schritt

Willst du eine Firma gründen, holst du dir zuerst eine Steuernummer beim Finanzamt für diese Firma. Du kannst das Finanzamt formlos anschreiben. Diese Anmeldung kostet keine Gebühr. Wenn du ein Gewerbetreibender bist, meldest du dein Gewerbe danach beim Gewerbeamt an. Du kannst es auch anders herum machen. Bei der Gewerbeanmeldung brauchst du nicht die Steuernummer. Die Anmeldung kostet etwa 30 €, je nach Stadt.

Bist du Freiberufler?

Lies dir den § 18 Einkommenssteuergesetz durch. Nur wer dort steht ist ein Freiberufler. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html


Da gibt es noch so einen kleinen Nachsatz: ,, ....Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe." Das gilt zum Beispiel für Coaches.

Als Freiberufler (also kein Gewerbetreibender), braucht du nur eine Firmensteuernummer. Bist du dir nicht sicher, ob du ein Freiberufler oder ein Gewebetreibender bist, sieh im Einkommenssteuergesetz § 18 nach. Jeder der kein Freiberufler ist, ist ein Gewerbetreibender. Der Unterschied liegt in den zu zahlenden Steuern und welche anderen Organe noch für dich zuständig sind und du Beiträge zahlen musst.

Der Gewerbetreibende muss Gewerbesteuer zahlen. Über einem Gewinn von 24.500 €. Also auf 24.501 €, muss der Gewerbetreibende für den 1 € Gewerbesteuer zahlen.

Die Gewerbesteuer legt jeder Landkreis oder Stadt selbst fest.

Bist du Freiberufler und Gewerbetreibender, kommt es darauf an, welcher Teil nach Einnahmen überwiegt. Bedenke, daß du auch zwei steuerliche Abrechnungen machen musst, die wieder Kosten verursachen (Steuerberaterkosten). In diesem Fall ist zu überlegen, ob du nicht gleich Gewerbetreibender wirst.

IHK- Beitrag

Gewerbetreibende über einem Gewinn von 5200 € im Jahr müssen einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Ebenso Kaufleute, also auch Einzelunternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind. Auch eine UG/ GmbH und ander Körperschaften tragen sich im Handelsregister ein, diese zahlen auch IHK Beitrag.

Freiberufler und Gewerbetreibende zahlen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer. Der Gewerbetreibende ist noch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer. Dort kann man nicht austreten. Wenn du noch keine hohen Umsätze hast, kannst du der IHK schreiben und dein Beitrag kann auf Null gesetzt werden.

Der Gewerbetreibende ist Mitglied bei der Handwerkskammer, wenn er einen geschützten Handwerksberuf ausführt.

Bei beiden Organen bekommst du Beratungsleistungen kostenlos.

Der Freiberufler und der Gewerbetreibende sollten sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Tust du es nicht, meldet sie sich sowieso bei dir (Gewerbeamt, Finanzamt und BG scheinen Daten weiterzuleiten). Die Berufsgenossenschaft ist die Unfallversicherung für deine Angestellten. Du kannst als Inhaber diese Versicherung auch nutzen. Sie hat sehr gute Leistungen, es wirklich zu überlegen. Lehnst du das Einmal ab, kommst du nicht mehr hinein. Die Berufsgenossenschaft schreibt dich ein Mal im Jahr an, ob du Angestellte hast, falls du vergessen hast sie zu versichern. Bleibst du ,,Alleinkämpfer,, musst du jedes Jahr aufs Neue schreiben, daß du keine Angestellten hast, dafür bekommst du jedes Jahr eine Abfrage. Also darüber musst du nicht nachdenken.

Der Freiberufler muss sich eventuell ebenfalls bei seiner Kammer melden, zum Beispiel, Architektenkammer, Ärztekammer, Architekt usw.

Einige Freiberufler müssen nirgendwo mitmachen und zahlen. Das sind zum Beispiel Grafiker, Webdesigner, Ghostwriter, Coaches und ähnliches.


Also, die Anmeldung (beim FA) besteht aus ein bis zwei Schritten (Gewerbeamt).  Nach der Anmeldung beim Finanzamt musst du den ,,Fragebogen zur steuerlichen Erfassung,, ausfüllen.

2. Schritt

Ausfüllen des ,,Fragebogens zur steuerlichen Erfassung", der an das Finanzamt gesendet werden muss.

Das gilt für Gewerbetreibende, Freiberufler, wenn du deine Firma vom Einzelunternehmen in eine andere Unternehmensform umänderst.

Den Fragebogen erhältst du per Post vom Finanzamt, wenn du eine Steuernummer für deine Unternehmung abgefordert hast. Ansonsten kannst du den Fragebogen auch auf der Internetseite deines Finanzamtes herunterladen und gleich ausfüllen. Er besteht aus 8 Seiten. Nicht Alles muss ausgefüllt werden. Richtig spannend ist es wenn du auch noch alle Daten deines Lebenspartners mit ausfüllen musst.

Das Ausfüllen ist etwas tricky, weil du einige Auswirkungen damit auslöst, die nicht gleich erkennbar sind. Zum Beispiel die Mithaftung deines Lebenspartners, obwohl er nichts mit deiner Firma zu tun hat. Oder die Umsatzsteuervorauszahlung fällt ziemlich hoch aus, weil dir nicht klar war, welche Fragen, welche Wirkungen auslösen.  Ich habe dazu ein Webinar erstellt, in dem du mit mir zusammen jede Zeile durchgehst und deinen Fragebogen parallel ausfüllen kannst.

gehe zum Webinar ,,Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen":

https://www.udemy.com/course/firma-grunden-und-anmelden-beim-finanzamt/?referralCode=F49A5FA7CD8E95A0673D

Ansonsten füllt diesen Fragebogen auch der Steuerberater aus. Natürlich gern gegen Gebühr. Da ist der Kurs günstiger. Ausserdem haftet der Steuerberater nicht für die Angaben an das Finanzamt. Kann er auch nicht, weil es ja DEINE Anmeldung ist. Und du haftest für das, was ein Anderer in deinem Auftrag ausfüllt und weiterleitet.

entstandene Kosten, vor der Gründung

Du kannst Kosten, die vor der Gründung, also bevor du eine Steuernummer bekommen hast als Firmenkosten absetzen. Wenn sie im Zusammenhang mit der Gründung stehen. Wenn du zum Beispiel bei einer Messe warst, um dich zu informieren, könntest du die Hotelkosten, Fahrkosten und den Eintritt zur Messe als Gründungskosten absetzen. Auch Beratungskosten, gedruckte Flyer, Fortbildungskosten, Werkzeug, Maschinen. Das Finanzamt geht von einer Anlaufzeit von rund 6 Monaten aus. Hebe also alle Rechnungen und Quittungen auf, die im Vorhinein entstehen. Diese kannst du dann als Kosten in dem Ergebnis deiner Einnahme- Überschuss- Liste angeben. Dabei kann natürlich auch ein Minusbertrag entstehen.

Starten mit Minus

Welche Firma startet auch gleich mit Gewinn? Das ist eher unüblich. Ich weiß, daß es vielen Gründern Angst macht, im Umsatz/ Rentabilitätsplan (Businessplan) im Minus zu sein. Nur im Liquiditätsplan muss eine Null oder Plus stehen, sonst bist du im Dispokredit oder kannst nicht mehr zahlen. Deshalb empfehle ich dringend einen Businessplan zu erstellen und danach einen Lquiditäts-Ist zu führen. Es beruhigt ungemein, wenn man weiß, ab wann man in den schwarzen Zahlenbereich hinein kommt. Das würde dann ,,Breack- even- Point" heißen. Es ist auch eine hohe Motivation, wenn man den ersten Monat hat, wo man sich selbst ein angemessenes Gehalt zahlen kann.

Starten als UG oder GmbH

Beim Finanzamt kann man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auch extra für Körperschaften herunterladen. Er ist umfangreicher als der Fragebogen für privat haftende Gründer. Mein Webinar ist für Einzelunternehmer, du kannst trotzdem vieles Lernen, was steuerliche und rechtliche Hintergründe betrifft. Wenn du gleich als Körperschaft startest, empfehle ich dir, dich mit einem guten Steuerberate zusammen zu setzen. Du brauchst ihn sowieso, weil du sicher nicht auch noch in der Aufbauphase Bilanzen erstellen möchtest. Ausserdem werden GmbHs gern aller fünf Jahre vom Finanzamt geprüft. Steuerlich lohnt sich eine Gründung als Körperschaft eigentlich nicht. Der Gewinn sollte bei rund 40.000 sein, dann ist die Steuer und die Kosten günstiger bei einer UG/ GmbH als bei einem Einzelunternehmen. Aus rechtlicher Sicht, ist eine UG/ GmbH, besonders wenn man mit einem Partner startet durchaus in Bertracht zu ziehen. Aber die laufenden Kosten, durch den Steuerberater und die Gründungskosten mit Notar und Handelsregister sind natürlich höher.

Auch dazu habe ich ein Webinar erstellt, in 8 Schritten zu einer UG/ GmbH, Gründungsablauf, Kosten der Gründung usw.: https://www.udemy.com/course/ug-gmbh-gruenden-alles-was-wichtig-ist/?referralCode=2269473FDDDA69C2B71E

Ich fasse noch einmal zusammen:

1. Steuernummer vom Finanzamt holen

2. Gewerbeamt anmelden, wenn kein Freiberufler

3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und an das FA senden.

Und schon gehts los. Ab jetzt kannst du mit deiner Firmensteuernummer Rechnungen schreiben.

Wenn du noch Fragen hast, sende mir über Kontakt eine E-Mail.




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