Du musst das Steuersystem in der BRD verstehen. Vorteile:
Und noch etwas, was kaum jemand weiß, obwohl er es als Unternehmer regelmäßg unterschreibt:
Dein Steuerberater haftet nicht für die Informationen, die er an das Finanzamt gibt. Dafür hast du im Steuerberatervertrag unterschrieben. Du haftest dafür, dass die Informationen, die beim Finanzamt ankommen (Einkommenssteuererklärung) richtig sind. Du musst dem Steuerberater sagen, was er machen soll. Bilde dich in diesem Bereich fort. Es spart Geld und Lebenszeit.
Ich gehe hier in meinen Ausführungen davon aus, dass du Einzelunternehmer bist, also keine Körperschaft, wie eine UG haftungsbeschränkt oder eine GmbH. Dafür gelten andere Steuern.
Wenn dich das Thema GmbH oder die kleine GmbH also UG tiefer beschäftigt kannst du an einem Webinar teilnehmen: https://www.udemy.com/course/ug-gmbh-gruenden-alles-was-wichtig-ist/?referralCode=2269473FDDDA69C2B71E
A) Einnahmen - Ausgaben = Gewinn
B) Gewinn = Unternehmerlohn = Einkommen = Einkommenssteuer ( bei Angestellten= Lohnsteuer)
- Zu dem Einkommen gehört zum Beispiel auch Einkommen aus Vermietung- und Verpachtung, Renditen aus Kapitalanlagen. Das wird hinzu gerechnet.
- gehst du als Angestellter arbeiten und hast eine Selbständigkeit dazu werden die gesamten Einnahmen als Summe versteuert.
Ab einem Betrag von 9408 € wird versteuert. Diese 9408 € sind der Freibetrag.
(Quelle: Von Udo Brechtel - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=71109178)
Wo kannst du das Einkommenssteuergesetz nachlesen? https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html
2. Frage, bist du Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Wenn du dir nicht sicher bist, schau im EkSt Gesetz § 18 nach. (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html) , alles was kein Freiberufler ist, ist Gewebetreibender und damit GEWERBESTEUERpfichtig.
ABER erst wenn du über dem Gewinn von 24 500 € liegst.
Die Gewerbesteuer besteht aus der Steuermeßzahl + dem Gewerbesteuer- Hebesatz.
Grundlage ist das GewStG, wie oben beim Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz zu finden. Die Gemeinden legen die Höhe fest.
Im November bekommt man schwer einen Termin beim Steuerberater, da in diesem Monat die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung plötzlich hochinteressant wird) Die Unternehmer sehen, wie die letzten 11 Monate gelaufen sind, also wieviel Einnahmen und Ausgaben zusammen gekommen sind. Daraus kann man darauf schließen, wieviel Steuern gezahlt werden müssen. In diesem Monat werden dann wichtige Investitionen gekauft, (die Ausgaben erhöht) oder es wird etwas gespendet oder im Dezember kaum Unternehmerlohn gezahlt, wenn man nicht schon vorher mögliche Steuerausgaben im Auge hatte. Wenn du einen Liquiditäts- IST- Stand führst, hast du einen klaren Überblick über die kommenden Steuern.
Dies ist eine vereinfachte Darstellung, die das Grundverständnis darstellen. Nun noch etwas zur Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer
Falls du dich nicht als ,,Kleinunternehmer" beim Finanzamt angemeldet hast und keine Umsatzsteuer in deiner Rechnung ausweisen musst, nimmst du Umsatzsteuer ein.
2. Wenn du für deine Firma etwas kaufst, bezahlst du die Rechnung in der Umsatzsteuer enthalten ist. Die bezahlte Umsatzsteuer kannst du gegen die eingenommene Umsatzsteuer rechnen.
eingenommene USt - ausgegebene USt = -----> an das Finanzamt.
Wann bezahlst du Steuern?
Das ist ein Ausschnitt aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Das musst du ausfüllen, wenn du eine Steuernummer haben möchtest.
Beim oberen Pfeil sollst du angeben, wieviel Gewinn (Einkünfte; auch andere) du haben wirst. Unten hast du warscheinlich Einnahmeüberschussrechnung angekreuzt.
Aus dem Gewinn schätzt das Finanzamt wieviel Einkommenssteuer gezahlt werden wird. Und es schätzt wieviel Umsatzsteuer eingenommen wird.
In den ersten Jahren musst du die geschätzte Vorausschuld aus Einkommenssteuer und Umsatzsteuer monatlich zahlen. Am Jahresende machst du eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommenssteuererklärung (wie es wirklich war). Du erhälst zwei Bescheide, ob du Nachzahlen musst oder etwas zurück bekommst, weil du zu viel gezahlt hast. Danach wird die Vorauszahlung neu angepasst.
Die Einkommenssteuervorauszahlung ist am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten. (§ 37 EkStG)
Gleichzeitig machst du eine monatliche Abrechnung, wie es wirklich war. Also Umsatzsteuereinnahme - Umsatzsteuerausgabe
Während bei Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer die Vorauszahlungen von den Finanzbehörden immer durch Bescheid festgesetzt werden, ist bei der Umsatzsteuer der Unternehmer dazu verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen (Selbstveranlagung), in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erklären und gleichzeitig an die Finanzverwaltung zu zahlen (§ 18 UStG).
Vorauszahlungstermine für die Gewerbesteuer sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 GewStG)
Wenn das Finanzamt mehr Daten über den Umsatzverlauf erhalten hat, kann die Umsatzsteuervorauszahlung und EkSt- Vorauszahlung auch Quartalsmäßig oder jährlich erfolgen.
Damit du diese Ausgaben im Überblick hast und immer genug Geld dafür da ist, empfehle ich dir einen Liquiditäts- IST zu führen.
Auch eine Möglichkeit, damit du genug zur Nachzahlung flüssig hast, ist eine Möglichkeit, von jede Einnahme, zum Beispiel 10 % zur Seite zu legen.
Dafür kannst du den Liquiditätsplan nehmen und alle nötigen Kosten schon für ein Jahr eintragen. Auch mit Datum. So weißt du immer, wann was zu zahlen ist und wieviel Liquidität da sein muss, damit du Alles bezahlen kannst.
Selbst ein Buchhaltungsprogramm zu führen ist auch nützlich. Damit hast du die Zahlen im Griff, kannst die Steuermeldungen machen und brauchst keinen Steuerberater. Kein unerheblicher finanzieller Posten.
Meine Ausführungen sind vereinfacht, um die grundsätzlichen Zusammenhänge zu erläutern. Es sind noch keine Sonderausgaben und Senkung der Steuerlast besprochen. Ebenso keine zusätzlichen Einnahmen (Vermietung) beleuchtet.
Stand Mai 2020: Da Hinweise und Fakten dem Wandel der Rechtsprechung und der Gesetzgebung unterliegen, kann für die oben aufgeführten Informationen keine Haftung übernommen werden. Ich empfehle im Einzelfall ergänzend steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen.
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